Fundtiere
Ein Tier ist Ihnen zugelaufen / Sie haben auf einem Spaziergang ein hilfebedürftiges Tier aufgelesen – Was sollten Sie tun? Wer kann Ihnen helfen?
Zunächst sollten Sie umgehend die Gemeindeverwaltung informieren, in deren Gemeindegebiet Sie das Tier gefunden haben. Wenn Sie niemanden bei der Gemeinde erreichen (z.B. außerhalb der Öffnungszeiten), dann informieren Sie bitte die nächstgelegene Polizeidienststelle. Bei der Gemeinde oder der Polizei wird man Ihnen sagen, wohin Sie das Tier zur weiteren Aufbewahrung bringen können.
Eine Auflistung der Gemeinden und zuständigen Polizeidienststellen finden Sie hier:
Adressen der Städte/Gemeinden inkl. zuständiger Polizeidirektion
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Alternativ können Sie natürlich auch gerne uns oder die anderen Tierschutzvereine im Landkreis Cham informieren und das Tier dort abgeben. Wir kümmern uns um die Fundtiermeldung an die zuständige Gemeinde oder Polizeidienststelle, wir versorgen das Tier und bringen es artgerecht unter. Notwendige tierärztliche Behandlungen werden ebenfalls umgehend von uns veranlasst.
Außerdem bemühen wir uns, den Eigentümer ausfindig zu machen (evtl. vorhandenes Tattoo oder Chip auslesen, bei Tasso melden, auf unserer Homepage und auf Facebook veröffentlichen, Zeitungsanzeigen schalten).
Ihnen als Finder entstehen keinerlei Kosten und Sie übernehmen keine Verpflichtung. Deshalb bitten wir Sie, nicht wegzusehen, wenn Sie ein hilfebedürftiges, krankes oder verletztes Tier finden. Helfen Sie diesem Tier und retten Sie sein Leben!